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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Leistungen von Dingsbums Rechtlich
Vertreten durch Kai-Conner Zanettin.

Stand.   30 Oktober 2025

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, die von Dingsbums Vertreten durch Kai-Conner Zanettin durchgeführt werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mit dem Erwerb eines Tickets, der Teilnahme an einer Veranstaltung oder dem Abschluss eines Vertrags mit dem Veranstalter erkennt der Vertragspartner diese AGB an.

§2 Vertragspartner und Vertragsgegenstand

2. 1 Vertragsschluss mit Ticketkäufern: 

Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets kommt mit der verbindlichen Bestellung durch den Käufer über www.rausgegangen.de und der anschließenden Annahme durch den Veranstalter oder durch das System des Ticketdienstleisters zustande. Die Bestätigung kann automatisch per E-Mail, als PDF-Ticket, als SMS oder durch den Drittanbieter  erfolgen. Mit Zugang der Bestätigung erkennt der Käufer die Gültigkeit dieses Vertrages und aller hier aufgeführten Bedingungen an. Angebote und Tickets sind freibleibend, bis die Verfügbarkeit bestätigt ist; insbesondere behalten sich der Veranstalter und die Ticketplattform technische, rechtliche oder kapazitive Änderungen vor. Zahlungen sind in der Regel sofort oder innerhalb der ausgewiesenen Zahlungsfrist fällig. Werden Zahlungsdienstleister eingeschaltet, gelten deren Bedingungen ergänzend. Zahlungen gelten erst mit vollständigem Zahlungseingang als erbracht; bei Nichterfüllung können Buchungen storniert werden. Mahnkosten, Säumniszinsen und etwaige Inkassokosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

2. 2 Vertrag mit Mitwirkenden: 

Für die Einbindung von Mitwirkenden kann zusätzlich zum Kaufvorgang ein gesonderter Vertrag (z. B. Künstlervertrag, Kooperationsvereinbarung) abgeschlossen werden. Ergänzende oder abweichende Regelungen in solchen Verträgen gehen vor, sofern sie schriftlich vereinbart sind.​

§3 Preise, Gebühren, Gebührenaufteilung

Inklusivpreise: Alle offiziellen Ticketpreise sind in der Regel Bruttopreise inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (sofern diese anfällt). Etwaige zusätzliche Gebühren (Vorverkaufs-, System- oder Servicegebühren) werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen und werden entweder vom Käufer getragen oder durch den Veranstalter mit dem Ticketdienstleister geteilt.

 

3.1 Plattformabhängige Gebühren: 

Der Verkauf wird über Drittanbieter erfolgt; diese Plattformen erheben teilweise eigene Gebühren für Zahlungsabwicklung, Vorverkauf oder Verwaltung. Der Veranstalter weist darauf hin, dass diese Gebühren nicht unbedingt erstattungsfähig sind, sofern die Plattform dies nicht vorsieht. Änderungen der Preisstruktur: Sollten sich Steuersätze, Abgaben oder behördliche Gebühren nach Vertragsschluss ändern, ist der Veranstalter berechtigt, diesen Anpassungsbedarf weiterzugeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Veranstalter informiert die Vertragspartner in einem solchen Fall umgehend.

§4 Rückerstattungen, Einbehalte, Erstattungsablauf

Bei vollständiger Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter erhalten Ticketinhaber:innen grundsätzlich eine Erstattung des bezahlten Ticketpreises nach den nachfolgenden Regelungen, soweit gesetzlich zulässig und soweit die Ticketplattform (z. B. Rausgegangen.de) keine abweichenden Regelungen vorsieht.

Bei Absage durch den Veranstalter wird der Ticketpreis abzüglich 20 % Verwaltungskostenpauschale erstattet. Diese Pauschale berücksichtigt nachweislich entstandene und nicht erstattungsfähige Kosten des Veranstalters wie Locationmiete, Marketingaufwand, Personal, technischer Vorbereitungsaufwand und ggf. von der Plattform nicht rückerstattete Gebühren. Die 20 % sind eine pauschale Abgeltung und werden vom vollständigen Ticketpreis einbehalten, sofern sie in der Verkaufsbestätigung oder auf der Ticketverkaufsseite transparent ausgewiesen wurden. Rückerstattungen erfolgen in der Regel über denselben Zahlungsweg, über den das Ticket erworben wurde, oder – wenn technisch erforderlich – über vom Veranstalter zu benennende Auszahlungswege. Für die Rückerstattung kann eine Bearbeitungsfrist vorgesehen werden; der genaue Ablauf richtet sich nach den vertraglichen Regelungen mit der Ticketplattform. Der Veranstalter bemüht sich um zeitnahe Abwicklung, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch Zahlungsdienstleister oder Drittanbieter entstehen. Nicht erstattungsfähige Kosten: Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs- oder sonstige externe Kosten, die dem Ticketinhaber durch die Absage entstehen, sind nicht Gegenstand einer Erstattung. Dies gilt ebenso für Vorverkaufs-, Service- oder Versandgebühren der Plattform, soweit die Plattform diese nicht selbst erstattet.

4.1 Verschiebung / Ersatztermin:

Wird die Veranstaltung auf einen Ersatztermin verlegt, bleiben ausgestellte Tickets für den Ersatztermin gültig. Ist der Ersatztermin unzumutbar (z. B. fällt in eine Zeit, die dem Ticketinhaber aus wichtigen Gründen nicht möglich ist), kann der Ticketinhaber innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins eine Rückerstattung beantragen; die Rückerstattung erfolgt dann ebenfalls abzüglich 20 % Verwaltungskosten. Ein subjektiv empfundenes „Unzumutbarsein“ muss glaubhaft gemacht werden, z. B. durch Erklärungen oder Nachweise.​​​

§5 Rücktritt und Stornierung durch Vertragspartner / Mitwirkende

Diese Regelung gilt für Künstler:innen, Aussteller:innen, Kooperationspartner:innen und sonstige Personen oder Organisationen, die im Rahmen der Veranstaltung Leistungen erbringen oder als Mitwirkende benannt wurden. Die Bestimmungen gelten zusätzlich zu individuellen Vertragsvereinbarungen, die mit dem Veranstalter getroffen wurden.

Sofern keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende branchenübliche Stornostaffeln (Maßstab für Entschädigungszahlungen):

Bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30 % des vereinbarten Honorars

7–29 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars

Weniger als 7 Tage vor Veranstaltung / Nichterscheinen: 80–100 % des vereinbarten Honorars

Die Höhe der abzugsfähigen Beträge richtet sich nach dem vereinbarten Vertragshonorar oder, falls dieses nicht schriftlich festgelegt ist, nach dem marktüblichen Aufwand. Zusätzlich zu den Pauschalen können nachweisbare Zusatzkosten (z. B. bereits gebuchte Reisen, spezielle Technikbestellungen), die durch den Rücktritt entstanden sind, in Rechnung gestellt werden. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären; maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Eine telefonische Mitteilung ist unverbindlich, bis sie schriftlich bestätigt wurde. Tritt ein Mitwirkender aus Gründen zurück, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. schwere Erkrankung, Unfall), so kann auf Nachweis eine abweichende, einvernehmliche Regelung getroffen werden; der Veranstalter entscheidet in zumutbarer Frist über Kulanzregelungen oder Ersatzvereinbarungen.

§6 Absage, Verlegung und Änderungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verlegen, räumlich zu verlegen oder das Programm anzupassen, wenn dies durch unvorhersehbare, nicht von ihm zu vertretende Umstände notwendig wird (z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Erkrankung wesentlicher Mitwirkender, Sicherheitsbedenken, Ausfall der gebuchten Location, unvorhersehbare technische Mängel). Der Veranstalter informiert Ticketinhaber und Vertragspartner unverzüglich über eine Absage oder Verlegung, macht Angaben zur weiteren Vorgehensweise bezüglich Ersatzterminen und Rückerstattungen und stellt Kontaktdaten für Rückfragen bereit. Bei einer Absage gelten die Regelungen aus §4 (Rückerstattung abzüglich 20 % Verwaltungskosten) sofern nicht individuell mit der Ticketplattform oder vertraglich abweichend geregelt. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.

 

Verlegt der Veranstalter den Termin, so behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit. Wird ein Ersatzprogramm angeboten, stellt dies in der Regel keinen Grund zur Rückabwicklung dar, sofern der Charakter der Veranstaltung im Wesentlichen gewahrt bleibt. Weist der Ersatztermin oder das Ersatzprogramm erhebliche Abweichungen auf, hat der Ticketinhaber ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe des §4. Lösen Dritte (z. B. Vermieter der Location, Behörden, Wetterdienste) eine Absage aus, so kann der Veranstalter nur insoweit haften, als er diese Umstände zu vertreten hat oder diese durch seine Organisationspflichten vermeidbar gewesen wären.

§7 Versicherung und Risikoverteilung

Für jede Veranstaltung schließt der Veranstalter eine geeignete Veranstalter-/Eventversicherung ab, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die genaue Deckungssumme, Versicherungsumfang und Versicherer können je nach Veranstaltung variieren und werden auf Anfrage mitgeteilt. Mitwirkende, Künstler:innen und Kooperationspartner sind verpflichtet, eigene geeignete Versicherungen abzuschließen (z. B. Transportversicherung für Equipment, persönliche Unfallversicherung, Haftpflicht für Aussteller), sofern ihre Tätigkeit oder Ausrüstung ein besonderes Risiko begründet. Der Veranstalter kann gegebenenfalls den Nachweis bestimmter Versicherungen verlangen. Soweit vertraglich vereinbart, hat der Vertragspartner den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen, welche aus der Nutzung oder Einbringung von Inhalten, Equipment oder Programmpunkten resultieren, sofern der Vertragspartner diese Ansprüche zu vertreten hat.

§8 Haftung

Die Haftung des Veranstalters ist – soweit gesetzlich zulässig – für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und immaterielle Schäden (sofern nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht) wird die Haftung ausgeschlossen.  Für Personenschäden gilt die gesetzliche Regelung; eine Haftung kann nicht in Fällen ausgeschlossen werden, in denen gesetzlich eine Haftung besteht (z. B. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge von Fahrlässigkeit).

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Sachen, Instrumente oder Equipment, es sei denn, ein Verlust oder eine Beschädigung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, erfolgt eine Begrenzung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Konkrete Deckungssummen sollten in speziellen Verträgen vereinbart werden.

§9 Hausrecht, Sicherheit und Verhalten

Das Hausrecht liegt beim Veranstalter oder dem Betreiber der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Personen, die gegen die Hausordnung, Sicherheitsanweisungen oder diese AGB verstoßen, können vom Gelände ausgeschlossen werden. Eintritts- oder Ticketkosten sind in solchen Fällen nicht erstattungsfähig. Den Anweisungen des Personals, der Security, der Feuerwehr oder sonstiger behördlicher Kräfte ist sofort Folge zu leisten. Die Missachtung stellt einen Vertragsbruch dar und kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Artikeln oder Stoffen, sowie aggressives Verhalten, hartem Drogenkonsum oder sonstiges ordnungswidriges Verhalten ist verboten; Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis ohne Erstattungsanspruch. Maßnahmen wie Taschenkontrollen  können durchgeführt werden; Ticketinhaber erklären sich mit solchen Maßnahmen einverstanden.

§10 Bild- und Tonaufnahmen, Nutzungsrechte

Der Veranstalter ist berechtigt, von der Veranstaltung Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu fertigen und diese zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung, Pressearbeit, Werbung und Social-Media-Nutzung zeitlich und räumlich unbeschränkt zu verwenden. Dies schließt eine Nutzung für Print- und Onlinemedien sowie für redaktionelle Zwecke ein.

Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher bzw. Mitwirkende mit der Anfertigung und Nutzung solcher Aufnahmen einverstanden, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Konkrete Ausnahmen müssen vorab schriftlich mit dem Veranstalter vereinbart werden.

Soweit ein Mitwirkender dem Veranstalter Material (z. B. Bild- oder Tonaufnahmen, Logos, Texte) zur Verfügung stellt, räumt dieser dem Veranstalter die erforderlichen Nutzungsrechte zur Nutzung, Änderung, Verbreitung und Veröffentlichung ein; ggf. erfolgt dies durch gesonderte Vereinbarung. Der Vertragspartner versichert, dass die gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind; er stellt den Veranstalter auf erstes Anfordern von etwaigen Drittansprüchen frei.

§11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationaler Datenschutzvorschriften. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters,

die unter www.kocozanettin.de/privacy-policy abrufbar ist.

11.1 Weitergabe an Dritte: 

Soweit erforderlich, werden personenbezogene Daten an Ticketplattformen, Zahlungsdienstleister, Dienstleister für die Veranstaltungssicherheit oder Pressepartner übermittelt; dies geschieht ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und nur soweit zur Durchführung der Veranstaltung notwendig.

Betroffene Personen haben die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch; Anfragen sind an die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktstellen zu richten.

§12 Höhere Gewalt / Force Majeure 

Höhere Gewalt umfasst unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegende Ereignisse, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten ganz oder teilweise verhindern oder unzumutbar machen (z. B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, großflächige Stromausfälle, behördliche Schließungen, Streiks relevanter Dienstleister).

 

 Im Falle höherer Gewalt sind die betroffenen Parteien für die Dauer und in dem Umfang von ihren Leistungspflichten befreit. Eine Partei hat die andere unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Ereignisses zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung nachteiliger Folgen zu ergreifen. Sind Verpflichtungen aus höherer Gewalt betroffen, so erfolgt – soweit möglich und angemessen – eine anteilige Abrechnung bereits erbrachter Leistungen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, eine Partei hat die höhere Gewalt zu vertreten.

§13 Vertragsstrafen, Schadensersatz, Freistellung

Sofern in Einzelverträgen vereinbart, können Vertragsstrafen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen fällig werden. Solche Regelungen bedürfen stets der ausdrücklichen Schriftform. Vertragspartner haben den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung von Rechten, gesetzlichen Pflichten oder Vertragsverletzungen resultieren, sofern diese vom Vertragspartner zu vertreten sind.

§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen oder betrieblicher Notwendigkeiten anzupassen; bestehende Verträge bleiben von nachfolgenden Änderungen unberührt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

Für alle weiteren Fragen wendet euch bitte per Email an uns: booking@dingsbums.live

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